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Betreiber
namensaktie.de GmbH
Namens- Aktienurkunde
Die Namens- Aktienurkunde ist ein geborenes Orderpapier, dessen Übertragung
per Indossament (rückseitige Unterschriftenkette) zulässig, aber nicht
verpflichtend ist.
Ausgestellt wird sie auf den Namen des ersten Inhabers.
Sie kann eine oder mehrere Aktien verkörpern und dadurch das
Depotgeschäft vermeiden.
Sie muss über Anzahl und Art der verbrieften Aktien informieren, logisch
nummeriert und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter
Buchführungssysteme (GoBS) registriert sein.
Sie ist Voraussetzung für die rechtssichere Durchsetzung einer satzungsgemäßen
Vinkulierung (Einschränkung der Übertragbarkeit).
Sie kann Bedingungen (z.B.: Teileinzahlungen mit Restzahlungsanspruch oder die
Einschränkung der Gültigkeit ihrer Unterzeichnung) in ihrem Text aufnehmen.
Mit Zustimmung des Aktionärs kann sie entwertet werden und ihre verkörperten
Aktien zur Neuverbriefung freigeben.
Als Beispiel für die Gestaltung von Namens- Aktienurkunden ist am Ende dieser
Seite die Urkundengalerie der Dresdner Dampfeisenbahn AG
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