Aktienurkunden mit Muster
Letzte Überarbeitung: 1/2010

Namens- Aktienurkunde

Die Namens- Aktienurkunde ist ein geborenes Orderpapier, dessen Übertragung per Indossament (rückseitige Unterschriftenkette) zulässig, aber nicht verpflichtend ist.

Ausgestellt wird sie auf den Namen des ersten Inhabers.

Sie kann eine oder mehrere Aktien verkörpern und dadurch das Depotgeschäft vermeiden.

Sie muss über Anzahl und Art der verbrieften Aktien informieren, logisch nummeriert und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) registriert sein.

Sie ist Voraussetzung für die rechtssichere Durchsetzung einer satzungsgemäßen Vinkulierung (Einschränkung der Übertragbarkeit).

Sie kann Bedingungen (z.B.: Teileinzahlungen mit Restzahlungsanspruch oder die Einschränkung der Gültigkeit ihrer Unterzeichnung) in ihrem Text aufnehmen.

Mit Zustimmung des Aktionärs kann sie entwertet werden und ihre verkörperten Aktien zur Neuverbriefung freigeben.



Als Beispiel für die Gestaltung von Namens- Aktienurkunden ist am Ende dieser Seite die Urkundengalerie der Dresdner Dampfeisenbahn AG eingebunden (Bitte anklicken, falls Ihr Browser keine Inlineframes anzeigen kann).
 

 


Beispiele Aktienurkunden: